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22.02.2012 POL ME

Trotz aller Warnungen vor Verkehrskontrollen

Mettmann (ots) - Obwohl die Polizei schon im Vorfeld der närrischen Tage öffentlich und wiederholt angekündigt hatte, dass sie im Karneval verstärkt Alkohol- und Drogenkontrollen im Straßenverkehr durchführen würde, gab es dennoch am Rosenmontagabend und am Veilchendienstagmorgen zwei Autofahrer in Ratingen, welche diese Ankündigungen der Polizei, vor allem aber ihre eigene Verantwortung im Straßenverkehr, nicht ernst genug nahmen.

So stoppte die Ratinger Polizei am frühen Montagabend des 20.02.2012, in einer ihrer angekündigten Verkehrskontrollen gegen 18.05 Uhr, einen PKW Ford auf der Heiligenhauser Straße im Ratinger Ortsteil Hösel. Bei der Kontrolle des 43-jährigen Ford-Fahrers aus Essen stellte sich schnell heraus, dass dieser deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholvortest ergab einen Wert von mehr als 1,3 Promille (0,66 mg/l). Daraufhin wurden ein Strafverfahren eingeleitet, eine Blutprobe angeordnet und durchgeführt, der Führerschein des Beschuldigten sichergestellt und diesem bis auf weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ausdrücklich untersagt.

Am noch nächtlich frühen Dienstagmorgen des 21.02.2012 beobachtete eine Streifenwagenbesatzung der Ratinger Polizei einen PKW VW Golf aus Düsseldorf, der mit deutlichen Ausfallerscheinungen durch die Ratinger Innenstadt gelenkt wurde.
Mal fuhr der Wagen unangepasst schnell, mal ungewöhnlich vorsichtig und einmal wurde der Motor des Wagens an einer Ampel sogar erkennbar abgewürgt.
Auf der Bahnstraße wurden deshalb der Golf gestoppt und dessen Fahrer kontrolliert. Dabei bestätigte sich der Verdacht, dass der 40-jährige Mann am Steuer des VW unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab aber zunächst einen unerwartet niedrigen Alkoholwert von ca. 0,5 Promille (0,25 mg/l), der in keinem angemessenen Verhältnis zu den Ausfallerscheinungen und der lallenden Sprache des Golf-Fahrers zu stehen schien. Erklärlicher wurde die Sache dann aber, als ein zusätzlich durchgeführter Drogentest den Konsum von Kokain nachwies. Daraufhin wurden auch in diesem Fall ein Strafverfahren eingeleitet, Blut- und Urinproben angeordnet und durchgeführt, der Führerschein des Beschuldigten beschlagnahmt und diesem bis auf weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ausdrücklich untersagt.
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