Brandrauch breitet sich schnell aus Rauchmelder können Leben retten
Feuerwehr Düsseldorf appelliert an die Bevölkerung, die Lebensretter zu installieren
Trotz aller Vorsicht der Bewohner ist keine Wohnung vor einem Brand
gefeit. Defekte an elektrischen Anlagen und Geräten können zum Beispiel
zu Wohnungsbränden führen. Besonders nachts endet ein Brand
für die Wohnungsinhaber oft tödlich. "Rauchmelder retten Leben. Denn
Brandrauch breitet sich mit hoher Geschwindigkeit in Räumen, Wohnungen
und Treppenhäusern aus. Nachts bleibt er oft unbemerkt, da der
Geruchssinn des Menschen im Schlaf ausgeschaltet ist. Die Warngeräte
dagegen schlagen schon bei geringen Rauchkonzentrationen Alarm und
wecken selbst tief schlafende Menschen auf", erklärt Feuerwehrchef Peter Albers.
In Deutschland sterben bei über 200.000 Brandeinsätzen jährlich weit mehr als 600 Menschen. Der größte Teil stirbt durch das Einatmen von Brandrauch. Mehr als 5.000 Betroffene verletzen sich bei Bränden. Die Sachschäden, die dabei entstehen, schätzen die Feuerversicherer auf mehr als sechs Milliarden Euro. Wie nützlich Rauchmelder sein können und dass durch ihren Einsatz Schlimmeres verhindert wird, zeigen zehn Brände aus Düsseldorf vom Vorjahr.
Dazu einige Beispiele:
Eine Seniorin konnte bei einem Brand der Kaffeemaschine in der Küche des Wohnhauses in der Meineckestraße am Montag, 28. Februar, 9.08 Uhr rechtzeitig von der Feuerwehr gerettet werden. Ein Rauchmelder im Hausflur hatte laut Alarm geschlagen und einen Nachbarn aufgeschreckt. Dieser wählte sofort den Notruf der Feuerwehr. Die Retter brachen die Wohnungstüre auf: Alles war bereits voller Qualm, die Frau hatte von alldem noch nichts mitbekommen. Am gleichen Tag gegen
13.14 Uhr war ein Feuer in einem Wohnstift am Grevenbroicher Weg durch ein defektes Küchengerät entstanden. Die Rauchmelder der Brandmeldeanlage alarmierten zuverlässig und frühzeitig. Vier Mitarbeiter für die Haustechnik liefen zum betroffenen Apartment im dritten Obergeschoss und konnten die Flammen mit drei Feuerlöschern löschen. Die Bewohner der kleinen Seniorenwohnung saßen während dieser Zeit im Erdgeschoss beim Mittagstisch.
Angebranntes Essen wäre einer jungen Frau am 6. März, 15.40 Uhr, fast zum Verhängnis geworden. Im Wohnhaus am Herrmann-Schauten-Weg hatte sich die Mieterin schlafen gelegt und das Essen völlig vergessen. Der Brandrauch aktivierte den Rauchmelder. Auch dabei waren es wieder Nachbarn, die dies hörten und die Feuerwehr alarmierten. Über ein Fenster stiegen die Wehrmänner in die Wohnung ein. Die Frau wurde geweckt und vorsorglich in ein Krankenhaus transportiert.
Am 30. Mai kam es gegen 17.20 Uhr zu einem Brand im Krankenhaus an der Bergischen Landstraße in Grafenberg. Rauchmelder der automatischen Brandmeldeanlage detektierten Rauch von brennenden Matratzen auf der geschlossenen Station. Ein Pfleger evakuierte 15 Patienten und versuchte den Brand mit einem Feuerlöscher zu löschen. Dabei zog er sich eine Rauchvergiftung zu.
Ein Feuer im Wohnhaus ereignete sich am 9. Dezember, 7.45 Uhr auf der Straße In der Buhlack. Der Brand bedrohte das Leben einer Frau. Ihr Sohn konnte sie nur durch das laute Piepen des Rauchmelders rechtzeitig retten. Die Hauseigentümerin war vom Melder geweckt worden. Allerdings war eine Flucht schon nicht mehr möglich, der Brandrauch versperrte ihr den Fluchtweg. Sie lief an das Schlafzimmerfenster im ersten Stock und schrie laut um Hilfe. Der Sohn, der in der Nachbarschaft wohnt, hörte durch das gekippte Fenster die Mutter und konnte sie über eine Leiter aus dem Haus retten. "Obwohl 65 Prozent aller Brände tagsüber ausbrechen, werden 70 Prozent aller Brandtoten bei nächtlichen Feuern verzeichnet", erläutert der Feuerwehrchef.
Rauchmelder schlagen schon bei geringen Rauchkonzentrationen zuverlässig an und werden oft zum Lebensretter. Sie geben einen lauten Warnton ab. Er weckt auch Tiefschläfer auf. So werden Brandherde früh entdeckt und größere Schäden verhindert. Rauchmelder müssen bei Geschäftsbauten, Industrieanlagen und Hotels eingebaut werden. In Privatgebäuden gibt es in Nordrhein-Westfalen noch keine gesetzliche Regelung. Bei der anstehenden Novellierung der Landesbauordnung solle auch eine Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern eingefügt werden, teilte das Land am
19. Januar mit. Dabei sollen Mieter oder selbstnutzende Eigentümer für die Installation und Wartung verantwortlich sein. Geplant ist, die Novelle im Herbst vorzulegen. In folgenden Bundesländern sind Rauchmelder dagegen vorgeschrieben: Rheinland-Pfalz, seit 2003; Schleswig-Holstein, seit 2004; Saarland, seit 2004; Schleswig- Holstein, seit 2004; Hessen, seit 2005; Hamburg; seit 2006; Mecklenburg- Vorpommern, seit 2006; Thüringen, seit 2008; Sachsen-Anhalt, seit 2009;
Bremen, seit 2010.
Die Geräte arbeiten in der Regel nach dem Streulichtprinzip. Dringt Rauch in den Melder ein, wird ab einer bestimmten Konzentration ein Lichtkegel auf eine Fotozelle gelenkt, die dann einen akustischen Alarm auslöst. Hierfür sorgt ein handelsüblicher 9-Volt-Batterieblock. Sind mehrere Rauchmelder in einer Wohnung installiert, können diese untereinander mit Kabel oder per Funk verbunden werden. Rauchmelder sind in Baumärkten, Groß- und Einzelhandelsgeschäften bereits ab fünf Euro zu erwerben. Beim Rauchmelderkauf unbedingt auf folgende Punkte achten: DIN EN 14604,
CE-Zeichen mit Prüfnummer, das VdS-Zeichen (Qualitätskontrolle durch Dritte), Montagesperre bei nicht eingelegter Batterie, Warnsignal 30 Tage vor Akku-/Batteriewechsel, Testknopf zur regelmäßigen Überprüfung. (pau)
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